DE-30173 Hannover Südstadt
Deutschland
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Diese stilvolle 3,5-Zimmer-Wohnung befindet sich im Erdgeschoss eines gepflegten, denkmalgeschützten Mehrfamilienhauses in der beliebten Südstadt Hannovers. Die Wohnung besticht durch ihren klassischen Altbau-Charme mit Dielenfußboden, großzügigem Grundriss und Tageslicht.
Das modernisierte Bad mit Fenster sowie die Küche fügen sich harmonisch in den historischen Charakter der Wohnung ein. Vom Schlafzimmer aus gelangen Sie auf den Balkon, der zum ruhigen Innenhof (Nordseite) ausgerichtet ist – ein perfekter Ort für eine entspannte Pause im Freien.
Zur Wohnung gehören ein separater Kellerraum sowie ein zusätzlicher Abstellverschlag auf dem Dachboden. Zudem steht ein gemeinschaftlich genutzter Trockenboden zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Die Wohnung ist nicht WG-geeignet und wird im Rahmen einer Staffelmiete angeboten – die Kaltmiete erhöht sich alle 3 Jahre um 50,00 €.
Die monatliche Nebenkostenvorauszahlung beträgt 240,00 € bei drei Personen. Für jede weitere Person kommen 15,00 € monatlich hinzu.
Die Stresemannallee befindet sich in Hannovers begehrtem Stadtteil Südstadt – einer ruhigen, gewachsenen Wohngegend mit historischem Charakter. Die Straße ist geprägt von gepflegten Klinkerbauten aus den 1930er Jahren und gehört zu einem denkmalgeschützten Ensemble.
Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist hervorragend: Die U-Bahn-Station „Altenbekener Damm“ sowie der S-Bahnhof „Bismarckstraße“ sind schnell erreichbar. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Arztpraxen und gastronomische Angebote befinden sich in unmittelbarer Nähe. Die Eilenriede – Europas größter Stadtwald – liegt nur wenige Minuten entfernt und bietet ideale Möglichkeiten zur Erholung im Grünen.
Die Stresemannallee verbindet zentrale Lage mit hoher Lebensqualität – urban, grün und ruhig zugleich.
- isolierverglaste Kunstofffenster
- Balkon
- Dielenfußboden
- Wannenbad mit Fenster
- Gegensprechanlage
- Gasetagenheizung
- das Haus steht unter Denkmalschutz
- Für diese Wohnung ist kein Energieausweis erforderlich, da es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt. Laut § 2 Abs. 2 Nr. 2 GEG entfällt in diesem Fall die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises.
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